1. Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Reality-Games-Steinfurt (Einzelunternehmen) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende AGB des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Reality-Games-Steinfurt selbst im Falle unserer Leistung nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebote, Bestellvorgang, Vertragsschluss, Korrektur von Eingabefehlern, Speicherung des Vertragstextes

2.1 Tickets und Gutscheine für ÖMMES – Das Event-Bike können per Mail oder während unserer Öffnungszeiten in unseren Geschäftsräumen erworben werden.

2.2 Die Angebote auf unserer Internetseite stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, Tickets oder Gutscheine für ÖMMES – Das Event-Bike zu bestellen. Die nach Absenden der Bestellung (per Mail, Telefonisch oder persönlich) von uns generierte Meldung dokumentiert, dass Ihre Buchung bei uns eingegangen ist. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Bestätigung. Für den Fall, dass der Kunde einen Gutschein bestellt hat, werden ihm in der Antwort-E-Mail die Zahlungsmethoden mitgeteilt.

2.3 Der/Die Kunde(in) hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend und (etwa im Hinblick auf SPAM-Filter) hinreichend konfiguriert ist und über ausreichenden freien Speicherplatz verfügt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Die auf unserer Internetseiten genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Bezahlung bestellter Tickets und Gutscheinen erfolgt per Barzahlung vor Ort, Überweisung, oder PayPal. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall weitere Zahlungsarten zu akzeptieren sowie im Einzelfall Zahlungsarten abzulehnen.

4. Widerrufsrecht

4.1 Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Erwerb von Tickets für ÖMMES – Das Event-Bike kann daher nicht widerrufen werden.

4.2 Im Übrigen gilt: Ist der/die Kunde(in) eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gem. § 312g i.V.m. § 355 BGB zu. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die Widerrufsbelehrung verwiesen.

5. Buchungsbedingungen

5.1 ÖMMES – Das Event-Bike ist eine Freizeitaktivität für 14 bis 20 Personen. Jugendliche unter 18. Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigtem begleitet werden.

5.2 Reality-Games-Steinfurt ist berechtigt, Personen den Zutritt zum ÖMMES zu verweigern, wenn die Befürchtung besteht, dass der oder die Betroffenen aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den allgemeinen Geschäftsbetrieb und den Straßenverkehr gefährden, stören oder andere Personen belästigen. Eine Erstattung des Ticketpreises oder Gutscheinwerts erfolgt in diesen Fällen nicht.

5.3 Bitte beachten Sie, dass es sich bei ÖMMES – Das Event-Bike um ein live Event handelt. Da ÖMMES für jede Buchung speziell vorbereitet und für den gebuchten Zeitraum geblockt wird, liegt es in Ihrer Verantwortung pünktlich zum gebuchten Zeitraum zu erscheinen. Bei Verspätungen behält sich Reality-Games-Steinfurt das Recht vor, die Fahrt zu verweigern.
Das Ticket erlischt und es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

5.4 Die Mitnahme von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken die einen Alkoholgehalt von unter 16% haben ist in Absprache gestattet. Nur die 5 Liter Bierfässer dürfen nicht selbst mitgebracht werden.

5.5 Es ist nicht gestattet, sperrige oder gefährliche Gegenstände, Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnischen Gegenstände, Waffen und gefährlichen Werkzeuge, Sprühdosen, Lärminstrumente, Laserstifte, Flaschen, Dosen, Rauschmittel und Tiere – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – mitzunehmen.

5.6 Die Mitnahme von Mobiltelefonen, Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten sowie andere Wertgegenstände, ist auf eigene Gefahr.

5.7 Es ist gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen während der Fahrt zu erstellen. Sollten Personen auf dem ÖMMES mit der Verbreitung der Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen nicht einverstanden sein, müssen sie dies in aller Deutlichkeit ansprechen.

5.8 Erhebliche oder bei wiederholten Verstößen gegen Gesetze oder diese Bedingungen können mit einem vom ÖMMES ohne Erstattung des Ticketpreises oder Gutscheinwertes geahndet werden.

6. Stornierungen

6.1 Sie haben die Möglichkeit vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen. Dazu reicht eine einfache Mail mit einem Stornierungsantrag an info@ömmes-bike.de, info@reality-games-steinfurt.de.
– Buchungen die vierzehn oder weniger Tage vor dem gebuchten Termin gebucht werden, sind von § 6.1 ausgeschlossen.
– Sollten Sie nach der vierzehntägigen Frist eine Stornierung beauftragen fällt eine Stornierungsgebühr von 50% des Ticketpreises an.
– Sollten Sie vierzehn oder weniger Tage vor dem gebuchten Termin eine Stornierung beauftragen fällt eine Stornierungsgebühr von 75% des Ticketpreises an.

6.2 Wird der Termin von Ihnen ohne Stornierung oder Umbuchung nicht wahrgenommen, so behält sich Reality-Games-Steinfurt das Recht vor, den Betrag gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise zu berechnen.

6.3 Ist eine kostenlose Stornierung, aufgrund Fristversäumnissen nach § 6.1 nicht möglich, bietet Ihnen Reality-Games-Steinfurt folgende Möglichkeit. Eine kostenlose Umbuchung/Neunbuchung. Die Umbuchung/Neubuchung muss innerhalb von zehn Tagen nach Stornierungsantrag erfolgen, sonst werden die Stornierungsgebühr wie in § 6.1 beschrieben fällig.

6.4 Bei Stornierungsanträge die aufgrund höherer Gewalt zurückzuführen sind, behält sich Reality-Games-Steinfurt das Recht vor, ausschließlich § 6.3 anzuwenden.

7. Leistungsänderungen

Inhaltliche Abweichungen und Änderungen nach der Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung nicht wesentlich beeinträchtigen.

8. Haftung

8.1 Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden, sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe und Erfüllungsgehilfen von uns.

8.2 Der/Die Kunde(in) hat Sorge zu tragen, dass die Gruppenzusammensetzung der aktuellen Coronaschutzverordnung entspricht. Für Falschangaben oder Nichteinhaltung der Coronaschutzverordnung, wird der Kunde haftbar gemacht.

8.3 Der/Die Mieter(in) gewährleistet die Einhaltung der Regeln / Einschränkungen auch durch seine/ihre Mitfahrer/innen. Der/Die Mieter(in) verpflichtet sich, Mitfahrer/innen darauf hinzuweisen, dass die Benutzung ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Bei einer mutwilligen Beschädigung des Fahrzeugs fällt eine Reparaturgebühr von mindestens 300,- € an.

9. Aufrechnung, Vertragssprache

9.1 Der/Die Kunde(in) ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9.2 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Alle Streitigkeiten aus dem zwischen dem Kunden und uns bestehenden Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Stand: September 2022